Gefördert werden Eigenheime mit einer NEZ (Nutzheiz-Energiekennzahl) bis zu 45 kWh/m²a.
Bei der Errichtung von Eigenheimen beträgt das geförderte Hypothekardarlehen:

Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das OÖ Niedrigenergiehauses kann über eine NEZ < 36 kWh/m² und Jahr erbracht werden, wobei die NEZ (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) < 45 kWh/m² a sein muss. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist erforderlich.
ODER
Die Erfüllung der Anforderung an ein OÖ Niedrigenergiehaus kann auch mittels Gesamtenergie-Effizienz-Faktors (fGEE) nachgewiesen werden. Dieser darf für das geplante Haus nicht größer sein, als der fGEE bei dem Haus gleicher Geometrie mit einer NEZ von 36 kWh/m²a mit einer Haustechniksystem-Referenzausstattung gemäß OIB RL6. Eine NEZ (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) von < 45 kWh/m² und Jahr ist Voraussetzung, sowie ein innovatives klimarelevantes Heizsystem.
ODER
Die Erfüllung der Anforderungen an ein OÖ Niedrigenergiehaus kann auch durch den Einsatz besonderer Kombinationen mit klimarelevanten Heizsystemen nachgewiesen werden. Eine NEZ (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) von < 45 kWh/m²a ist Voraussetzung, sowie ein Heizsystem mit Biomasse oder eine elektrische Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl von mind. 4,0 bzw. 3,5 bei Luftwärmepumpe), oder Gas- und Flüssiggas-Brennwertgerät, oder Nah-/Fernwärme (aus hocheffizienter KWK-Anlage oder aus zumindest 80% erneuerbarer Energie), jeweils kombiniert mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak.

Das OÖ Niedrigstenergiehaus hat eine NEZ von < 30 kWh/m²a. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist erforderlich.

Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das OÖ Minimalenergiehaus wird über eine NEZ < 10 kWh/m²a erbracht. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist erforderlich.
ODER
Die Erfüllung der Anforderung an ein OÖ Minimalenergiehaus kann auch mittels Gesamtenergie-Effizienz-Faktor (fGEE) erbracht werden. Dieser darf für das geplante Haus nicht höher sein, als der fGEE bei dem Haus gleicher Geometrie mit einer NEZ von 10 kWh/m²a mit einer Haustechniksystem-Referenzausstattung berechnet gemäß OIB RL6 sowie ein innovatives klimarelevantes Heizsystem.
Die Eigenheimverordnung sieht für Förderbewilligungen den Einsatz eines der untenstehenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem als Fördervoraussetzung vor.

Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden.
Für Fragen zur energiesparenden Bauweise, zur barrierefreien Bauweise sowie zu ökologischen Dämmstoffen und ökologische Mindestkriterien steht auch der OÖ Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45, Tel. 0800/205 206 kostenlos zur Verfügung:
Nähere Information zur Wohnbauförderung erhalten Sie beim Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung (T: 0732-7720-14144):
ZIEGELWERK EDER GMBH & CO KG
4722 Peuerbach, Bruck 39, Tel.: +43 (0) 7276 / 24 15-0, Fax: +43 (0) 7276 / 33 45, e-mail: info
eder.co.at