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Förderung für den Neubau von Eigenheimen

 

ab 01.01.2012 in OÖ


Gefördert werden Eigenheime mit einer NEZ (Nutzheiz-Energiekennzahl) bis zu 45 kWh/m²a.
Bei der Errichtung von Eigenheimen beträgt das geförderte Hypothekardarlehen:



Niedrigenergiehaus

OÖ Niedrigenergiehaus: 48.000 Euro


Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das OÖ Niedrigenergiehauses kann über eine NEZ < 36 kWh/m² und Jahr erbracht werden, wobei die NEZ (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) < 45 kWh/m² a sein muss. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist erforderlich.

ODER

Die Erfüllung der Anforderung an ein OÖ Niedrigenergiehaus kann auch mittels Gesamtenergie-Effizienz-Faktors (fGEE) nachgewiesen werden. Dieser darf für das geplante Haus nicht größer sein, als der fGEE bei dem Haus gleicher Geometrie mit einer NEZ von 36 kWh/m²a mit einer Haustechniksystem-Referenzausstattung gemäß OIB RL6. Eine NEZ (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) von < 45 kWh/m² und Jahr ist Voraussetzung, sowie ein innovatives klimarelevantes Heizsystem.

ODER

Die Erfüllung der Anforderungen an ein OÖ Niedrigenergiehaus kann auch durch den Einsatz besonderer Kombinationen mit klimarelevanten Heizsystemen nachgewiesen werden. Eine NEZ (NEZ berechnet ohne Wärmerückgewinnung durch allfällige Komfortlüftungsanlagen) von < 45 kWh/m²a ist Voraussetzung, sowie ein Heizsystem mit Biomasse oder eine elektrische Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl von mind. 4,0 bzw. 3,5 bei Luftwärmepumpe), oder Gas- und Flüssiggas-Brennwertgerät, oder Nah-/Fernwärme (aus hocheffizienter KWK-Anlage oder aus zumindest 80% erneuerbarer Energie), jeweils kombiniert mit einer thermischen Solaranlage mit mind. 8 m² Aperturfläche oder einer Photovoltaikanlage mit mind. 2 kWpeak.

Niedrigstenergiehaus

OÖ Niedrigstenergiehaus: 51.000 Euro



Das OÖ Niedrigstenergiehaus hat eine NEZ von < 30 kWh/m²a. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist erforderlich.

Minimalenergiehaus

OÖ Minimalenergiehaus: 59.000 Euro



Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das OÖ Minimalenergiehaus wird über eine NEZ < 10 kWh/m²a erbracht. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist erforderlich.

ODER

Die Erfüllung der Anforderung an ein OÖ Minimalenergiehaus kann auch mittels Gesamtenergie-Effizienz-Faktor (fGEE) erbracht werden. Dieser darf für das geplante Haus nicht höher sein, als der fGEE bei dem Haus gleicher Geometrie mit einer NEZ von 10 kWh/m²a mit einer Haustechniksystem-Referenzausstattung berechnet gemäß OIB RL6  sowie ein innovatives klimarelevantes Heizsystem.
 

Heizsystem

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnbauförderung:


Die Eigenheimverordnung sieht für Förderbewilligungen den Einsatz eines der untenstehenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem als Fördervoraussetzung vor.



  • Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (Pellets, Hackgut, Stückholz,…).

  • elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern (Händlermix, siehe e-control) erzeugt wird.

  • elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft- Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche kombiniert.
  • elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit mindestens 1 kWpeak kombiniert.
  • Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.

  • Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %.

  • Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche.

  • Erdgas-Brennwert-Anlage betrieben mit zumindest 30 % Biogas.


Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden.



Ökologische Mindestkriterien
  • Brennwerttechnik bei Gaskessel
  • raum- bzw. zonenweise Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventile)
  • Niedertemperaturverteilsystem (Vor-/Rücklauftemperatur max. 55/45°C):
  • nur Umwälzpumpen der Klasse A, A+ und A++
  • wassergetragenes Heizsystem (ausgenommen Passivhäuser)
  • kein elektrischer Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung
  • Nachweis über die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung
  • luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert höchstens 1,5 [1/h] (Niedrigstenergiehäuser) bzw. 0,6 [1/h] (Passivhäuser)
  • Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung
  • fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme
  • HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe



 

Für Fragen zur energiesparenden Bauweise, zur barrierefreien Bauweise sowie zu ökologischen Dämmstoffen und ökologische Mindestkriterien steht auch der OÖ Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45, Tel. 0800/205 206 kostenlos zur Verfügung:

Nähere Information zur Wohnbauförderung erhalten Sie beim Land OÖ, Abteilung Wohnbauförderung (T: 0732-7720-14144):

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