Passivhaus OÖ Minimalenergiehaus

Der Jahresheizwärmebedarf liegt bei einem Minimalenergiehaus, bei einer Raumtemperatur von 20°C, bei maximal 10 kWh pro m² Nutzfläche.

Dieser sehr gute Energiestandard wird erreicht durch:

  • hochdämmende und luftdichte Bauweise
  • kompakte Bauform
  • Ausrichtung nach der Sonne
  • wärmebrückenfreie Gebäudehülle
  • kontrollierte Be- und Entlüftung mit effizienter Wärmerückgewinnung

Minimalenergiehaus NEZ ≤ 10 kWh/m²a

OÖ Minimalenergiehaus: 59.000 Euro


Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das OÖ Minimalenergiehaus wird über eine NEZ < 10 kWh/m²a erbracht. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist erforderlich.

ODER

Die Erfüllung der Anforderung an ein OÖ Minimalenergiehaus kann auch mittels Gesamtenergie-Effizienz-Faktor (fGEE) erbracht werden. Dieser darf für das geplante Haus nicht höher sein, als der fGEE bei dem Haus gleicher Geometrie mit einer NEZ von 10 kWh/m²a mit einer Haustechniksystem-Referenzausstattung berechnet gemäß OIB RL6  sowie ein innovatives klimarelevantes Heizsystem.


Die Verwirklichung eines Minimalenergiehauses verlangt eine sorgfältige Bauausführung.
Auf eine genaue Bauüberwachung ist zu achten.



BauteilU-Wert
Systemempfehlung
Außenwand:≤ 0,15

EDERPLAN XP 50 TRIONIC

Fenster:≤ 0,80

Passivhausfenster

Oberste Geschoßdecke:≤ 0,10Ziegeldecke mit 40-50 cm Dämmung
Kellerdecke:≤ 0,15Massivdecke mit 20-30 cm Dämmung



Wand

Die Wärmedämmwerte (U-Werte) der Bauteile liegen unter 0,15 W/m²K. Eine hochgedämmte Außenwand ist Grundvoraussetzung für ein Minimalenergiehaus oder Passivhaus. Der Ederplan XP 50 Trionic schafft das im einschaligen Mauerwerk ohne zusätzliche Dämmung. Die Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke beträgt 40 bis 50 cm. Die Wärmeverluste nach unten (Keller) werden mit hohen Dämmstärken von 20 bis 30 cm gering gehalten.

Fenster

Bei den Fenstern wird auf einen guten Wärmedämmwert von Verglasung und Rahmen geachtet. 3-fach Wärmeschutzverglasung (U-Wert < 0,6 W/m²K) und supergedämmte Fensterrahmen mit reduziertem Verlust am Glasrand sind erforderlich. Der Gesamt-U-Wert (Glas und Rahmen) sollte möglichst unter 0,8 W/m²K liegen. Wichtig bei der Auswahl der Fenster ist auch, wieviel Sonnenenergie durch die Fenster ins Haus kommt. Der Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) sollte über 50 % liegen.


Wärmebrücken

Eine wärmebrückenfreie Ausführung muss nachgewiesen werden. Die Verwendung von PHI-zertifizierten Komponenten und Anschlüssen schafft Sicherheit.

Dazu sind kritische Anschlussdetails (Decken, kalter Keller oder Bodenplatte, Fenster, Dach) detailliert zu planen und besonders sorgfältig auszuführen. Für die Wohnbauförderung ist die thermisch hochwertige Konstruktion der Bauteilanschlüsse nachzuweisen.

Blower-Door-Test
Blower-Door-Test

Luftdichtheit

Die luftdichte Hülle muss das gesamte beheizte Volumen eines Hauses vollflächig umschließen. Nur dadurch werden Lüftungswärmeverluste minimiert und das Bauwerk vor Schäden durch kondensierende Feuchte aus der Raumluft geschützt. Sämtliche Bauteilanschlüsse mit Konstruktions- oder Materialwechsel sind genau zu planen und bauüberwachend zu begleiten. Ziegelmauerwerk wird durch fachgerecht ausgeführten Innenputz dauerhaft luftdicht. Es ist darauf zu achten, dass nach Herstellung der Luftdichtheit die Hülle nicht durch Folgearbeiten, wie z.B. Elektro- und Sanitärinstallationen, undicht wird.

Die Gebäudedichtheit wird durch eine Luftdichtheitsmessung nachgewiesen. Der so gemessene Luftwechsel bezogen auf das Raumluftvolumen (nL50) darf beim Passivhaus 0,6 h-1 pro Stunde nicht unterschreiten.

Effektiv Lüften

Passivhäuser und Minimalenergiehäuser werden über eine kontrollierte Wohnraumlüftung automatisch mit Frischluft versorgt. Die kontrollierte Wohnraumlüftung garantiert eine sehr hohe Raumluftqualität bei gleichzeitiger Energieeinsparung durch Wärmerückgewinnung aus der Abluft.

Eine zusätzliche Vorerwärmung der Frischluft über einen Erdwärmetauscher ist möglich und bei Passivhäusern meist notwendig. Damit wird der Nachheizbedarf weiter gesenkt und die Vereisungsgefahr im Wärmetauscher ausgeschlossen.

Richtige Auslegung, die Verwendung hochwertiger Komponenten und fachgerechter Einbau sind für die zufriedenstellende Funktion die wesentlichsten Voraussetzungen.

Warmwasser

Sonnenkollektoren übernehmen im Sommer die Warmwasserbereitung, im Winter kann die Erwärmung mit dem Haustechniksystem erfolgen.

Gesamtenergiebedarf

Durch die Verwendung effizienter Haustechnik und die Ausstattung des Minimalenergiehauses mit stromsparenden Haushaltsgeräten kann der Gesamtenergiebedarf weiter reduziert werden. Ziel ist es, dass der gesamte jährliche Endenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom 42 kWh pro m² Nutzfläche nicht überschreitet.

Passive Sonnenenergienutzung

Durch eine Ausrichtung der Fenster nach Süden kann die passive Sonnenenergienutzung optimiert werden. Glasflächen nach Norden sollten minimiert werden. Ein hoher Fensteranteil an der Südfassade leistet einen enormen Beitrag zur Raumheizung. Vor allem bei großen Fensterflächen muss wegen Überhitzungsgefahr im Sommer eine Beschattung vorgesehen werden (z.B. außenliegende Raffstore).

Auch wenn der Heizenergiebedarf sehr gering ist, ist ein Heizsystem für den Restwärmebedarf auf jeden Fall erforderlich. Dieses kann im Minimalfall nur eine Beheizung der Zuluft sein. In den meisten Fällen wird aus Komfortgründen ein konventionelles Niedertemperatur-Heizsystem (z.B. Fußbodenheizung) eingebaut. Auch bei einem Passivhaus würde bei extremen Wetterbedingungen die Innentemperatur ohne Heizung auf einen inakzeptablen Wert fallen. Aus Umweltschutzgründen sollte die erforderliche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern erfolgen, z.B. mit einem kleinen Holz-Pelletsofen oder einer Wärmepumpe.

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnbauförderung:

Die Eigenheimverordnung sieht für Förderbewilligungen den Einsatz eines der untenstehenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem als Fördervoraussetzung vor.

  • Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (Pellets, Hackgut, Stückholz,…)

  • elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern (Händlermix, siehe e-control) erzeugt wird

  • elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft- Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche kombiniert
  • elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit mindestens 1 kWpeak kombiniert

  • Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt

  • Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %

  • Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche

  • Erdgas-Brennwert-Anlage betrieben mit zumindest 30 % Biogas.


Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden.

Ökologische Mindestkriterien
  • Brennwerttechnik bei Gaskessel
  • raum- bzw. zonenweise Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventile) 
  • Niedertemperaturverteilsystem (Vor-/Rücklauftemperatur max. 55/45°C):
  • nur Umwälzpumpen der Klasse A, A+ und A++ 
  • wassergetragenes Heizsystem (ausgenommen Passivhäuser) 
  • kein elektrischer Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung 
  • Nachweis über die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung 
  • luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert höchstens 1,5 [1/h] (Niedrigstenergiehäuser) bzw. 0,6 [1/h] (Passivhäuser) 
  • Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung 
  • fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme 
  • HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe