
Niedrigstenergiehaus
Eine hochwärmedämmende Außenhülle ist Voraussetzung. Zusätzlich müssen Sie wählen zwischen
- dem Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung oder
- einer detaillierten Berechnung der Wärmebrücken mit optimierten Bauteilanschlüssen.
OÖ Niedrigstenergiehaus NEZ ≤ 30 kWh/m²a
OÖ Niedrigstenergiehaus: 51.000 Euro
Das OÖ Niedrigstenergiehaus hat eine NEZ von < 30 kWh/m²a. Ein innovatives klimarelevantes Heizsystem ist erforderlich.
Einschalige Außenwandkonstruktionen mit Deckelmörtel sind am wenigsten anfällig für Bauschäden und dauerhaft luftdicht.
| Bauteil | U-Wert | Systemempfehlung |
| Außenwand: | ≤ 0,16 | EDERPLAN XP 50 TRIONIC |
| Fenster Uw: | ≤ 0,85 | Niedrigenergiehausfenster |
| Oberste Geschoßdecke: | ≤ 0,12 | Ziegeldecke mit 30 cm Dämmung |
| Kellerdecke: | ≤ 0,25 | Massivdecke mit 16-20 cm Dämmung |

Oberste Geschoßdecke:
Ein beträchtlicher Teil der Heizenergie geht durch die oberste Geschoßdecke verloren. Hier ist gute Dämmung besonders leicht möglich. Wir empfehlen eine Dämmung zw. 30 und 40 cm:
Denken Sie an einen Ausbau des Dachgeschoßes, empfehlen wir das massive EDER Wohndach.
Außenwände:
Als größter Teil der Gebäudehülle sind die Außenwände wichtig für den Wärmebedarf. Eine große speicherfähige Masse sichert geringe Heizkosten und ein ausgeglichenes, angenehmes Raumklima.
Ideal ist ein einschaliges 50 cm dickes Mauerwerk.
Fenster:
Möglichst zwei Drittel der Fensterflächen sollen nach Süden ausgerichtet sein. Sie weisen eine positive Energiebilanz auf - die Wärmegewinnung durch die Sonne ist in der Heizsaison größer als die Verluste
Rollläden und Raffstore:
Rollläden und Raffstore sind zusätzliche Wärmedämmer. Sie sorgen für ausreichend Beschattung im Sommer, Schutz vor Überhitzung, guten Sichtschutz und erhöhte Sicherheit.
Kellerdecke:
Zur Minimierung der Wärmeverluste empfehlen wir eine vollflächige Perimeterdämmung der Kellerwände, einen überdämmten Sockel und einen 25 cm hohen Fußbodenaufbau.
Luftdichtheit:
Die Gebäudedämmung ist nur bei einer dichten Gebäudehülle wirksam. Massivbauten werden durch den Innenputz luftdicht. Wichtig ist, dass die Hülle nach der Fertigstellung nicht durch Elektro- und Sanitärinstallationen undicht wird.
Der Einbau einer Lüftungsanlage ist nicht erforderlich.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnbauförderung:
Die Eigenheimverordnung sieht für Förderbewilligungen den Einsatz eines der untenstehenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem als Fördervoraussetzung vor.

- Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (Pellets, Hackgut, Stückholz,…).
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern (Händlermix, siehe e-control) erzeugt wird.
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft- Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche kombiniert.
- elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5); die Wärmepumpe wird mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit mindestens 1 kWpeak kombiniert.
- Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt.
- Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %
- Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert-Anlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche.
- Erdgas-Brennwert-Anlage betrieben mit zumindest 30 % Biogas.
Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden.
Ökologische Mindestkriterien
- Brennwerttechnik bei Gaskessel
- raum- bzw. zonenweise Regelung der Raumtemperatur (zB Thermostatventile)
- Niedertemperaturverteilsystem (Vor-/Rücklauftemperatur max. 55/45°C):
- nur Umwälzpumpen der Klasse A, A+ und A++
- wassergetragenes Heizsystem (ausgenommen Passivhäuser)
- kein elektrischer Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung
- Nachweis über die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung
- luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert höchstens 1,5 [1/h] (Niedrigstenergiehäuser) bzw. 0,6 [1/h] (Passivhäuser)
- Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung
- fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme
- HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe


